Allgemeine Geschäftsbedingungen
anthromove Luca Uloth
28.07.2023

              Präambel
              Mit den AGB soll ein gerechter Interessensaustausch zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
I.            Definitionen
1.           Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. Der Begriff «fotografische Arbeit» beinhaltet sinngemäss auch Video und Film, sowie Fotodesign.
2.           Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Fotograf kann Fotos sowie auch Videos erstellen, zudem agiert er auch als Fotodesigner.
3.           Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
4.           Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
5.           Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online
II.          Ausführung der fotografischen Arbeit
1.           Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
2.           Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3.           Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4.           Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5.           Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. 
6.           Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
7.           Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
8.           Es wird keine Vorauszahlung erhoben. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar, festgelegt in der zuvor gestellten Offerte, ist – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wenn der Kunde die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig leistet, behält sich der Fotograf das Recht vor, rechtliche Schritte zur Eintreibung der Forderung einzuleiten.
III. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
              a. Im Allgemeinen
1.           Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
2.           Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
3.           Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei ...“, sinngemässe Markierung auf Social-Media, etc.). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
4.           Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
              b. Rechte Dritter
1.           Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
2.           Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
3.           Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, auf Social-Media, an Kunstaustellungen etc.
V. Bearbeitung und Lieferung
1.           Der Fotograf behalt sich das Recht vor, den Inhalt zu bearbeiten und auszuwählen, der an den Kunden geliefert wird. Die endgültigen Bildmaterialien werden innerhalb von 1-4 Wochen digital an den Kunden gesendet. 
2.           Eine Expresslieferung ist in einzelnen Fällen gegen einen Aufpreis möglich. 
3.           Der Fotograf wird dem Kunden vor der endgültigen Lieferung eine digitale Vorschau zur Überprüfung des Inhalts zukommen lassen. Der Kunde muss eine klare und präzise Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der digitalen Vorschau geben. Sollte keine rechtzeitige Rückmeldung erfolgen, kann es zu einer verzögerten Lieferung des finalen Contents führen. Alle gewünschten Änderungen oder Überarbeitungen können zusätzlichen Gebühren unterliegen.
VI. Haftung
1.           Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die
              Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine sichere Drehumgebung bereitzustellen. 
2.           Im Fall, dass aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Umständen keine Dienstleistungen erbracht werden kann, haftet der Fotograf nicht für entstandene Schäden oder Verluste.
VII. Vertraulichkeit
Der Fotograf wird keine vertraulichen Informationen über den Kunden oder deren Veranstaltung/Produkt ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung offenlegen.
VIII. Auftragskündigung
Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit jederzeit aufgrund unangemessenen Verhaltens des Kunden zu beenden. In einem solchen Fall werden keine Rückerstattungen oder Entschädigungen gewährt, und der Kunde ist weiterhin verpflichtet, etwaige ausstehende Zahlungen zu leisten.
IX. Datenschutz
1.           Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den schweizerischen Datenschutzgesetzen. 
2.           Der Fotograf ergreift angemessene Massnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit aller vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Informationen zu gewährleisten. Er kann jedoch nicht garantieren, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf solche Informationen erhalten.
X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, auf Social-Media, an Kunstaustellungen etc.
XI. Referenzen
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.           Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 
2.           Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
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